Kooperationen können eine wichtige Rolle in der aktuellen Krankenhausreform spielen, wenn Kliniken das Zepter des Handelns in der Hand behalten wollen. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Bedeutung von Kooperationen, zeigen auf, wo sie sinnvoll sind und welche Vorteile daraus entstehen können.
Die Krankenhausreform stellt die Kliniken vor zahlreiche Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem die höheren strukturellen Anforderungen (Personal und Geräte) zur Erbringung bestimmter Leistungsgruppen sowie die Notwendigkeit verwandter Leistungsgruppen. Gleichzeitig spitzen sich der Fachkräftemangel und der wirtschaftliche Druck weiter zu und verschärfen vielerorts die Existenzsorgen der Krankenhausleitungen und -träger. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, können Kooperationen zwischen Krankenhäusern eine probates Mittel sein. Kooperationen können die Effektivität und Effizienz der Nutzung von Ressourcen (Personal und Infrastruktur) steigern und andere Synergieeffekte fördern, um zumindest Teile der Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.
In Rahmen der Krankenhausreform sind verschiedene Arten von Kooperationen sinnvoll. Eine Möglichkeit ist die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern zur Erfüllung von sogenannten Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen sowie verwandter Leistungsgruppen.
Eine wichtige Anforderung zur Erbringung von Leistungsgruppen ist die Erbringung sogenannter verwandter Leistungsgruppen. Dies bedeutet, dass eine Leistungsgruppe nur dann erbracht werden darf, wenn auch andere Leistungsgruppen an einem Klinikstandort vorgehalten werden. Kooperationen stellen hierbei in einigen Fällen eine Möglichkeit der Erfüllung der Voraussetzungen dar. So können beispielsweise spezialisierte Fachkliniken mit größeren Kliniken kooperieren, um die Voraussetzungen der verwandten Leistungsgruppen zu erfüllen.
Beispiel Fachklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
Fachkliniken im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie werden in den meisten Fällen die Leistungsgruppen Hüft- und Knieendoprothetik erbringen wollen. Eine Mindestvoraussetzung, um Leistungen in diesen Leistungsgruppen erbringen zu dürfen, ist die Vorhaltung der Leistungsgruppe LG Allgemeine Innere Medizin. Viele Fachkliniken werden diese Leistungsgruppe aber nicht vorhalten. Gemäß NRW-Leistungsgruppenvorgaben kann diese Leistungsgruppe bei Fachkliniken aber auch im Rahmen einer Kooperation vorgehalten werden.
Eine weitere sehr zielführende Möglichkeit die Zusammenarbeit mit einer anderen Klinik zu suchen ist die Erfüllung von Mindeststrukturvorrausseztungen. Eine teleradiologische Kooperation, könnte eine Klinik dazu befähigen die Einhaltung der Bereithaltung
Auch die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten kann in diesem Zusammenhang sehr sinnvoll sein. Durch eine enge Zusammenarbeit können Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte ihre Kompetenzen und Ressourcen optimal nutzen.
Bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern ist es wichtig, die potenziellen Leistungsgruppen bzw. Stärken und Schwächen der möglichen Kooperationskrankenhäuser zu kennen und zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Wettbewerbs- und Potenzialanalyse des Marktes und der einzelnen Einrichtungen ist daher unerlässlich.
Ebenfalls wichtig zu wissen ist das Marktpotenzial (Behandlungsfälle/Patienten) in gewissen Leistungsbereichen, um bewerten zu können, welche strategische Bedeutung eine Kooperation für bestimmte medizinische Leistungsgruppen darstellen würde. Eine beispielhafte Analyse des Raums Stuttgart für die Hüftendoprothetik ist im rechten Bild dargestellt. Diese Analyse macht das Potenzial auf regionaler Ebene sehr schnell sichtbar und gibt darüber hinaus Einblicke in die Marktanteile der eigenen Klinik.
Die wirtschaftlichen Vorteile aus Kooperationen können aktuell nicht hoch genug eingeschätzt werden. Unsere Jahresabschlussdatenbank zeigt wie dramatisch sich die wirtschaftliche Lage der Klinik in den letzten Jahren nach unten entwickelt hat.
Kooperationen zwischen Krankenhäusern bieten zahlreiche wirtschaftliche Vorteile, die sowohl zur Effizienzsteigerung als auch zur Kostensenkung beitragen können. Durch die Zusammenarbeit können Ressourcen wie medizinische Ausrüstung, Fachpersonal und Technologien geteilt werden, was zu einer Reduzierung von Redundanzen und somit zu einer effizienteren Nutzung des Budgets führt. Ebenso können kann die Konzentration auf Kernkompetenzen, die durch Kooperationen gefördert werden, die Wirtschaftlichkeit und natürlich auch Qualität steigern.
Kooperationen können im Rahmen der Krankenhausreform einige Vorteile mit sich bringen, die sowohl die Medizinstrategie als auch die Wirtschaftlichkeit und Autonomie der Kliniken stärken kann. Zentral ist die Analyse des Marktes und die Identifizierung der richtigen Kooperationspartner, die einer Klinik wirklich weiterhelfen.