Die neue Bezeichnung "Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachkraft" löst die bisherigen Berufsbezeichnungen "Altenpflege", "Gesundheits- und Krankenpflege" sowie "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege" ab und führt diese zusammen.
Pflegefachkräfte betreuen und pflegen Patienten aller Altersstufen in den Bereichen Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege. Der Beruf befasst sich mit der ganzheitlichen Pflege, Beobachtung, Betreuung sowie Beratung des Patienten - stationär, wie ambulant. Dokumentation und Auswertung der pflegerischen Maßnahmen, Assistenz ärztlicher Maßnahmen und die Durchführung ärztlicher Anordnungen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum der Pflegefachkraft. Ziel ist es, Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern.
In der neuen generalistischen Ausbildung werden die Auszubildenden innerhalb von drei Jahren ausgebildet, Menschen aller Altersstufen über alle Versorgungbereiche hinweg zu versorgen. Die Ausbildung sieht sowohl theoretische wie auch praktische Ausbildungsinhalte vor.
Die Auszubildenden lernen in den ersten beiden Ausbildungsjahren die verschiedenen Aufgabenbereiche der Pflege kennen. So gehören Einsätze im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten, in der psychiatrischen Pflege sowie in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zum Ausbildungsinhalt.
Im dritten Ausbildungsjahr können sich die Auszubildenden entscheiden, ob sie den generalistischen Ansatz weiter fortführen und sich zur "Pflegefachkraft" ausbilden lassen, oder ob sie den generalistischen Ausbildungsweg verlassen und das Ausbildungsziel "Altenpfleger/Altenpflegerin" oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" anstreben.
Die Arbeitsbereiche von Pflegefachkräften sind sehr unterschiedlich, so finden Pflegefachkräfte in erster Linie Beschäftigungen in folgenden Gebieten: