Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ein privatrechtlicher und freiwilliger Zusammenschluss aller 16 Landeskrankenhausgesellschaften und 12 Trägerverbände für die Interessenvertretung der Krankenhäuser auf Bundesebene. Mit dieser Trägervielfalt vertritt die DKG die gesamte Breite der Krankenhausinteressen.
Als Dachverband der Krankenhausträger und Stimme der Krankenhäuser verfolgt die DKG unmittelbar und ausschließlich einen gemeinnützigen Zweck. Es ist einerseits die Aufgabe der DKG die Krankenhäuser in der Bundespolitik zu vertreten und diese bei allen gesundheitspolitischen Entscheidungen zu unterstützen. Darüber hinaus gehört eine umfangreiche Analyse der aktuellen Geschehnisse in der Gesundheitspolitik sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu den Hauptaufgaben der DKG.
Als Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen trifft die DKG zusammen mit den übrigen Partnern der Selbstverwaltung (Ärzteverbände, Krankenversicherungen und Pflegeverbände) wesentliche Entscheidungen in krankenhausrelevanten Bereichen. Insbesondere die Bereiche Qualitätssicherung im stationären Bereich sowie das Vergütungssystem im Krankenhausbereich fallen in den Gestaltungsbereich der DKG.
Zudem ist die DKG im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vertreten.
Auch international und auf europäischen Terrain werden die deutschen Krankenhäuser durch die DKG im Rahmen der International Hospital Federation (IHF) sowie dem Europäischen Krankenhausverband vertreten.
Die DKG besteht aus insgesamt 28 Mitgliedsverbänden, dabei verteilen sich diese zum einen auf die 16 Landesverbände von Krankenhausträgern sowie zum anderen auf 12 Spitzenverbände.
Landeskrankenhausgesellschaften:
Spitzenverbände: