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Krankenhausreform - Selbsteinschätzung der Krankenhäuser

Geschrieben von Manuel Heurich | 30. August 2023

Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die mögliche Zuteilung medizinischer Leistungsgruppen

Nach bundespolitischen Planungen soll ab dem 1. Januar 2024 ein Gesetz zu einer grundlegenden Krankenhausreform in Kraft treten. Nach Inkrafttreten der Krankenhausreform wird es eine Herausforderung sowohl für die Krankenhäuser als auch die Krankenhausplanungsbehörden sein, die Zuweisung der vergütungsrelevanten Leistungsgruppen auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie gerne durch eine vorbereitende und transparente Selbsteinschätzung, die von manchen Ministerien wie zum Beispiel Bayern auch als Pflichtangabe abgefragt wird. 

In 5 Schritten zur Selbsteinschätzung

1. Eingruppierung klinikeigener Behandlungsfälle nach §21-KHEntgG entlang von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen: Wir analysieren Ihre Daten und gruppieren diese auf die Leistungsbereiche und Leistungsgruppen.

2. Analyse der Strukturqualität zur Prüfung der Mindestvoraussetzungen pro Leistungsgruppe (NRW-Modell):

    • Verwandte Leistungsgruppe
    • Gerätevorhaltung
    • Personalvorgaben

3. Abgleich der Selbsteinschätzung zu Angaben gemäß den strukturierten Qualitätsberichten

 4. Einteilung von Krankenhäusern nach vorläufigem Versorgungslevel gemäß Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz

5.  Analyse der Versorgungsrelevanz von Krankenhäusern in einer ausgewählten Versorgungsregion


 

 

Hier können Sie kostenlose Informationen zur Selbsteinschätzung anfordern!