Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf weitere Anpassungen des AOP-Vertrags nach § 115b SGB V geeinigt. Zum Jahreswechsel wurde der AOP-Katalog um 171 Operationen und Eingriffe ergänzt, die bisher überwiegend stationär durchgeführt werden.
Mit der ebenfalls jüngst in Kraft getretenen Verordnung zu den sog. Hybrid-DRG wurden Leistungen definiert sowie eine Grundlage für eine weitere Leistungsauswahl für die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V geschaffen. Hybrid-DRGs stellen eine Mischvergütung für medizinische Leistungen dar, die sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden können. Die Verantwortung über die Art der Leistungserbringung und der Einsatz der Ressourcen liegt in den Händen der Leistungserbringer wie zum Beispiel Krankenhäuser, integrierte Versorgungszentren (Level 1i Krankenhäuser), niedergelassene Ärzte im MVZ oder andere hybride Modelle.
Das Webinar richtet sich an alle Mitarbeitenden sowie Entscheidungsträger und Stakeholder von Krankenhäusern die frühzeitig im neuen Jahr über die strategischen Auswirkungen der Ambulantisierung sowie deren Rolle im Zuge des geplanten Krankenhausreformvorhabens informiert sein möchten.
AGENDA & AUFZEICHNUNG
Folgenden Fragen und Themen wurden behandelt: