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Vorhaltebudgets (Vorhaltevergütung) im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Was sind Vorhaltebudgets?

Vorhaltebudgets, auch als Vorhaltevergütung bezeichnet, sind ein zentrales Instrument des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Sie zielen darauf ab, die Finanzierung von Krankenhäusern von einer fallzahlbasierten Vergütung hin zu einer kapazitätsorientierten Vergütung zu transformieren, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Ziele der Vorhaltebudgets

  • Stärkung der Versorgungsstruktur: Sicherstellung von Krankenhauskapazitäten, insbesondere in Regionen mit geringeren Fallzahlen.
  • Förderung der Qualität: Bindung der Budgets an bundeseinheitliche Qualitätsstandards zur Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität.
  • Entkopplung von Fallzahlen: Vergütung der Krankenhäuser für die Bereitstellung von Kapazitäten, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl behandelter Patienten.

Berechnung der Vorhaltebudgets

Die Berechnung der Vorhaltevergütung erfolgt auf Grundlage von:

  • Zuweisung von Leistungsgruppen: Jede Leistungsgruppe ist mit spezifischen Qualitätskriterien verbunden, die Krankenhäuser erfüllen müssen.
  • Regionale Bedarfsplanung: Anpassung der Vergütung an den Versorgungsbedarf der jeweiligen Region und Krankenhausstruktur.
  • Budgethöhe: Festlegung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden.

Die Vorhaltebudgets sollen zwischen 40 % und 60 % der Gesamtfinanzierung ausmachen. Sie setzen sich aus dem aktuellen Pflegebudget (20 %) und einer Vorhaltung für die restliche Infrastruktur (personell und medizinisch-technisch) zusammen. Zu Beginn soll die Aufteilung auf Basis der Marktanteile im Status Quo erfolgen. Die DRG-Vergütung soll weiterhin mengenabhängig pro Fall ausgezahlt werden. Nach einer Konvergenzphase sollen die Vorhaltebudgets an drei Komponenten geknüpft werden:

  1. Bevölkerungskomponente: Berücksichtigung der Einwohnerdichte und Fahrtzeiten, um die Kapazitätsvorhaltung in Einklang mit dem Bedarf der Einwohnerzahl zu bringen.
  2. Qualitätskomponente: Konkrete, operationalisierbare Qualitätsindikatoren zur Sicherstellung und Belohnung qualitativer Outcomes.
  3. Mengenbezogene Komponente: Berücksichtigung der Nachfrage der Patienten und Einweiser im Vorhaltebudget. Krankenhäuser mit einem guten Ruf durch Qualität und Fürsorge, die dadurch einen stärkeren Patientenzulauf haben, sollen ein höheres Vorhaltebudget erhalten.

Anforderungen für den Erhalt von Vorhaltebudgets

Krankenhäuser müssen folgende Kriterien erfüllen, um Vorhaltevergütungen zu erhalten:

  • Qualitätskriterien: Einhaltung der spezifischen Anforderungen für die zugewiesenen Leistungsgruppen, einschließlich Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
  • Mindestvorhaltezahlen: Nachweis einer definierten Mindestanzahl an Behandlungsfällen je Leistungsgruppe.
  • Regelmäßige Prüfungen: Kontrolle durch den Medizinischen Dienst zur Überwachung der Einhaltung der Qualitätsstandards.

Zusätzliche Aspekte der Vorhaltebudgets

  • Referenzjahre für Berechnung: Für die Berechnung der Vorhaltepauschalen dienen die Jahre 2023 und 2024 als Referenz, um eine aktuelle Datenbasis sicherzustellen.
  • Spezielle Regelungen für ländliche Krankenhäuser: Bedarfsnotwendige ländliche Krankenhausstandorte erhalten eine Sockelfinanzierung. Bei der Ermittlung ihrer Anteile an der Vorhaltevergütung wird die Mindestvorhaltezahl der jeweiligen Leistungsgruppe unterstellt, auch wenn die tatsächliche Fallzahl niedriger ist.
  • Definition von Fachkrankenhäusern: Mindestens 80 % der Fälle müssen in vier Leistungsgruppen oder -bereichen außerhalb der Allgemeinen Chirurgie und der Inneren Medizin erbracht werden.
  • Belegärzte: Belegärzte werden hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit bei der Erfüllung von Strukturvorgaben der Leistungsgruppen angestellten Ärzten gleichgestellt.
  • Sektorenübergreifende Versorgung: Krankenhäuser in unterversorgten Regionen können an der fachärztlichen ambulanten Versorgung teilnehmen, einschließlich sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, Sicherstellungshäuser und Bundeswehrkrankenhäuser.
  • Finanzierung von Kinderkliniken: Kinderkliniken und Kliniken für Menschen mit Behinderungen können aus dem DRG-System herausgenommen und nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert werden. Zudem erhalten Kliniken mit pädiatrischen Leistungsgruppen unter bestimmten Bedingungen das Recht auf eine Institutsambulanz für besonders schwer erkrankte Kinder.

Warum sind Vorhaltebudgets wichtig?

  • Sicherung der Versorgung: Gewährleistung von Kapazitäten, insbesondere in ländlichen oder strukturschwachen Regionen.
  • Steigerung der Effizienz: Ermöglichung der Konzentration der Krankenhäuser auf ihre Kernkompetenzen ohne wirtschaftlichen Druck durch Fallzahlen.
  • Förderung der Qualität: Gezielte Ressourcenverteilung an Einrichtungen, die hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.

Zusammenhang mit Leistungsgruppen

Vorhaltebudgets und Leistungsgruppen sind eng miteinander verknüpft. Nur Krankenhäuser, die den Qualitätsanforderungen ihrer zugewiesenen Leistungsgruppen gerecht werden, können Vorhaltebudgets beantragen. Diese Verbindung stärkt die gezielte Ressourcenverteilung und sorgt für eine nachhaltige Krankenhausstruktur.

Zusammenfassung: Vorhaltebudgets im KHVVG

Vorhaltebudgets sind ein zentraler Bestandteil des KHVVG und sollen die Krankenhauslandschaft zukunftsfähig gestalten. Sie ermöglichen eine flächendeckende Versorgung unabhängig von Fallzahlen, fördern Qualität und sichern wichtige Kapazitäten. Durch die Kopplung an Leistungsgruppen und die regelmäßige Prüfung durch den Medizinischen Dienst wird eine hohe Effizienz und Zielgerichtetheit der finanziellen Mittel gewährleistet.

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