Der Transformationsfonds ist ein zentrales Instrument der Krankenhausreform in Deutschland und wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführt. Er dient der gezielten Förderung von Strukturveränderungen im Krankenhausbereich mit dem Ziel, die stationäre Versorgung effizienter, qualitätsorientierter und nachhaltiger auszurichten.
Der Transformationsfonds wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet und stellt über eine Laufzeit von zehn Jahren Fördermittel in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Finanziert wird der Fonds zu gleichen Teilen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (25 Milliarden Euro aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung) und durch Eigenbeteiligungen der Bundesländer (weitere 25 Milliarden Euro).
Die Krankenhausreform zielt auf eine tiefgreifende strukturelle Neuausrichtung des deutschen Krankenhauswesens ab. Ein zentrales Problem war die historisch gewachsene Überversorgung mit stationären Kapazitäten - sowohl in Bezug auf die Anzahl der Krankenhäuser als auch auf die verfügbaren Betten. Gleichzeitig blieb die tatsächliche Auslastung vieler Kliniken hinter den Möglichkeiten zurück. Dies führte zu:
überhöhten Kosten im Gesundheitswesen, insbesondere im stationären Bereich,
ineffizientem Einsatz von medizinischem Fachpersonal,
eingeschränkter Spezialisierung und geringerer Versorgungsqualität.
Die Reform verfolgt daher das Ziel, eine leistungsfähige, zukunftsorientierte Krankenhausstruktur zu schaffen, die medizinische Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit miteinander in Einklang bringt. Der Transformationsfonds stellt hierfür die notwendige finanzielle Grundlage bereit, um umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen auf Landes- und Trägerebene zu ermöglichen. Dabei werden gezielt Maßnahmen gefördert, die zur Konzentration von Leistungen, zur Vermeidung von Doppelstrukturen, zur Digitalisierung und zur sektorenübergreifenden Versorgung beitragen.
Die Anträge auf Förderung werden von den Bundesländern gestellt. Diese sind verantwortlich für die Weiterleitung der Mittel an geeignete Vorhaben, die auf Ebene von Krankenhausträgern, Verbünden oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Hochschulkliniken umgesetzt werden. Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, die im Einklang mit den Zielen der Krankenhausreform stehen und einen nachhaltigen Beitrag zur strukturellen Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft leisten.
Im Rahmen der Krankenhausreform wurden acht zentrale Fördertatbestände definiert. Sie bilden die Grundlage für die finanzielle Unterstützung konkreter Vorhaben zur Neustrukturierung des Krankenhauswesens. Jeder Fördertatbestand adressiert einen spezifischen Bereich des Reformprozesses.
Die Förderung zielt auf die Zusammenführung stationärer Kapazitäten an mehreren Standorten ab, um die Qualität der Versorgung zu erhöhen und gleichzeitig Ressourcen effizienter zu nutzen. Durch die Konzentration sollen gesetzlich festgelegte Qualitätskriterien (§135e SGB V) und Mindestvorhaltezahlen (§135f SGB V) erfüllt werden.
Bauliche Maßnahmen zur strukturellen Anpassung und Erweiterung
Anschaffung oder Anpassung medizinischer Großgeräte
Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Sicherstellung interoperabler Systeme
Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und Datenintegrität
Einzelmaßnahmen ohne Strukturwirkung
Erhaltungsmaßnahmen ohne grundlegende Veränderung
Vorhaben ohne Bezug zur Reformzielsetzung
Ziel ist die Umstrukturierung von Krankenhausstandorten zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen gemäß §6c KHG, in denen ambulante und stationäre Leistungen bedarfsgerecht gebündelt werden. Dadurch sollen wohnortnahe, integrierte Versorgungsformen gestärkt und die Effizienz gesteigert werden.
Baumaßnahmen zur infrastrukturellen Anpassung für integrierte Versorgungsmodelle
IT-Systeme zur Abbildung sektorenübergreifender Prozesse
Investitionen in Sicherheit, Zugänglichkeit und medizinische Infrastruktur
Anerkennung als sektorenübergreifende Einrichtung (z. B. gemäß § 6c KHG)
Nachweis der Notwendigkeit digitaler Komponenten im Gesamtvorhaben
Reine Ambulantisierung ohne Integration stationärer Elemente
Maßnahmen außerhalb des Anwendungsbereichs sektorenübergreifender Versorgung
Gefördert wird der Aufbau interoperabler, sicherer telemedizinischer Netzwerke zwischen Krankenhäusern, auch mit Blick auf zukünftige Anwendungen wie robotergestützte Telechirurgie. Ziel ist es, die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit standortübergreifend auszubauen und die medizinische Versorgung zu verbessern.
Ziel ist der Aufbau spezialisierter Zentren in gemeinsamer Trägerschaft von Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern. Diese Zentren sollen eine koordinierte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen ermöglichen und durch Konzentration von Expertise die Versorgungsqualität verbessern.
Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer Hochschulklinik
Darstellung der überregionalen Versorgungsrelevanz
Ziel ist der Zusammenschluss mehrerer Kliniken innerhalb einer Region zur gemeinsamen Erbringung von Leistungen einer oder mehrerer Leistungsgruppen. Durch die Bildung solcher Verbünde sollen Doppelstrukturen abgebaut, Synergien geschaffen und eine wirtschaftlichere Versorgung realisiert werden.
Umbaumaßnahmen zur Reorganisation von Standorten
Strukturinvestitionen zur gemeinsamen Nutzung medizinischer Einrichtungen
Integrationskosten für IT, Personal und Verwaltung
Regionale Begrenzung des Verbunds
Rechtliche Zulässigkeit der Kooperation
Nachweislich gemeinsamer Betrieb von Leistungsgruppen
Der Aufbau integrierter Notfallstrukturen verfolgt das Ziel, die Notfallversorgung innerhalb von Krankenhäusern strukturell zu verbessern. Dies umfasst zentrale Notaufnahmen, optimierte Rettungsketten und abgestimmte Prozesse zur Akutversorgung.
Bauliche Anpassungen für zentrale Notaufnahmen und Rettungswege
Ausstattung für Notfallarbeitsplätze und Schnittstellen
IT-gestützte Steuerungssysteme
Strukturverbesserung im Sinne einer Notfallkoordination
Mindeststandards für Notfallversorgung müssen erfüllt werden
Ziel ist die gezielte Schließung von Einrichtungen oder Teilbereichen in überversorgten Regionen. Dadurch sollen Ressourcen effizienter eingesetzt und nicht mehr bedarfsgerechte Strukturen abgebaut werden - ohne eine Verschlechterung der regionalen Versorgungsqualität.
Rückbau-, Abriss- und Sicherungsmaßnahmen
Personalmaßnahmen im Rahmen von Sozialplänen
Vertragsauflösungskosten und Folgekosten der Schließung
Schließung bei bestehender Versorgungslücke im regionalen Kontext
Mit der Förderung soll dem Mangel an qualifizierten Pflegekräften begegnet werden. Krankenhäuser sollen zusätzliche staatlich anerkannte Ausbildungskapazitäten schaffen, um die Ausbildung von Pflegefachpersonen, Pflegehilfskräften und -assistenzen zu stärken.
Bau und Erweiterung von Schulungsräumen
Erstausstattung mit Lehrmaterialien, Technik und Mediensystemen
Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Ausbildungspersonal
Zusammenhang mit einem Strukturvorhaben nach Fördertatbestand 1 oder 5
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätte
Die acht Fördertatbestände des Transformationsfonds spiegeln die zentralen Zielsetzungen der Krankenhausreform wider. Sie definieren, welche Arten von Vorhaben konkret unterstützt werden können, um strukturelle Anpassungen im Gesundheitswesen zu fördern.
Durch die gezielte Förderung von Konzentration, Digitalisierung, Spezialisierung und sektorenübergreifender Versorgung werden nicht nur Ressourcen effizienter eingesetzt, sondern auch die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Krankenhausversorgung gestärkt.
Der Transformationsfonds schafft dabei die finanziellen Voraussetzungen, um diese weitreichenden Reformziele schrittweise umzusetzen. Damit stellt er einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Transformation des deutschen Krankenhauswesens dar.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch die Bundesländer
Verwaltung und Auszahlung erfolgen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Förderzeitraum: 2025 bis einschlißlich 2035
Rechtsgrundlage: Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), insbesondere §12b
Gesamtvolumen: bis zu 50 Milliarden Euro
Die erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform setzt weit mehr voraus als das Ausfüllen eines Antragsformulars. Zwar erfolgt die Einreichung formal über die Bundesländer, doch die Qualität und Förderfähigkeit eines Vorhabens hängt wesentlich von der inhaltlichen Vorbereitung durch die Krankenhausträger ab.
Förderrelevante Projekte müssen sich plausibel in die Zielstruktur der Krankenhausreform einfügen – sie benötigen eine nachvollziehbare Argumentationslinie, eine strategische Begründung sowie belastbare, datenbasierte Grundlagen. Dies betrifft insbesondere die Bewertung von Leistungsschwerpunkten, die Einschätzung von Standort- und Versorgungsprofilen sowie die Frage, welchen konkreten strukturellen Beitrag ein Vorhaben leisten kann.
Eine solche Vorbereitung bildet die Grundlage für eine realistische Förderchancenbewertung und stärkt die inhaltliche Substanz der Antragstellung. Nur so können Vorhaben im Rahmen der acht Fördertatbestände erfolgreich eingeordnet und über die zuständigen Landesstellen an das BAS weitergeleitet werden.
Passend zu den dargestellten Rahmenbedingungen und Anforderungen des Transformationsfonds steht eine gemeinsame Live-Analytics Session mit PwC auf der Agenda - kostenfrei und praxisnah, um sich optimal auf den Förderprozess vorzubereiten.