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Transformationsfonds im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Was ist der Transformationsfonds im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)?

Der Transformationsfonds ist ein zentrales Element des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Er dient der finanziellen Unterstützung von Krankenhäusern bei der Umsetzung struktureller Reformen und zielt darauf ab, die Versorgungsqualität zu sichern, Krankenhausstrukturen anzupassen und sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu fördern. Zwischen 2026 und 2035 stehen jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die von den Ländern beantragt werden können.

Wie wird der Transformationsfonds finanziert?

Der Fonds umfasst ein Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro, das aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (Beitragsmittel der GKV) bereitgestellt wird. Die Mittel werden über den Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) jährlich bereitgestellt. Ergänzt wird der Fonds durch Eigenmittel der Länder und Träger.

Welche Projekte fördert der Transformationsfonds?

Der Fonds unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Krankenhausstrukturen abzielen:

  • Standortübergreifende Konzentration: Förderung der Zusammenlegung akutstationärer Versorgungskapazitäten zur Einhaltung von Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen in Leistungsgruppen.
  • Umstrukturierung: Umwandlung eines Krankenhauses in eine sektorenübergreifende Einrichtung.
  • Telemedizinische Netzwerke: Ausbau digitaler Versorgungsstrukturen, einschließlich der Hochschulkliniken.
  • Zentrenbildung: Schaffung von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen, insbesondere durch Kooperation zwischen Hochschulkliniken und nicht-universitären Kliniken.
  • Krankenhausverbünde und Notfallstrukturen: Förderung integrierter Versorgungsmodelle und zentralisierter Notfallstrukturen.
  • Schließungen: Unterstützung bei der geordneten Schließung von Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Zuteilung von Fördermitteln?

Damit Fördermittel bewilligt werden können, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Antragsstellung: Förderanträge müssen jährlich bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden.
  2. Start des Vorhabens: Die Umsetzung darf nicht vor dem 1. Januar 2026 beginnen.
  3. Kofinanzierung: Das Land und gegebenenfalls der Träger müssen mindestens 50 % der förderfähigen Kosten übernehmen, wobei mindestens die Hälfte davon aus eigenen Landesmitteln stammen muss.

Wann beginnt die Umsetzung des Transformationsfonds?

  • 2024: Verabschiedung des Gesetzes und Einleitung der Vorbereitungen.
  • 2025: Abschluss der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst bis spätestens 30. Juni 2025.
  • 2026: Beginn der Mittelbereitstellung. Ab diesem Jahr können die Länder Mittel aus dem Transformationsfonds abrufen.
  • 2035: Ende der Mittelbereitstellung. Alle Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2035 abgerufen werden.

Zusammenfassung: Transformationsfonds im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Der Transformationsfonds im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein zentraler Baustein der Krankenhausreform. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro fördert er Projekte, die die Qualität der Versorgung, die Digitalisierung und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit in Krankenhäusern verbessern. Länder und Träger profitieren von gezielter Unterstützung, müssen sich jedoch aktiv an der Finanzierung beteiligen. Durch seine klare Zielsetzung und die finanziellen Rahmenbedingungen schafft der Transformationsfonds die Grundlage für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem.

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