Träger eines Krankenhauses kann begrifflich nur eine natürliche oder juristische Person sein, die ein Krankenhaus betreibt bzw. bewirtschaftet. In Deutschland werden die Krankenhäuser nach
Laut dem Statistischen Bundesamt befanden sich im Jahr 2021 von den insgesamt 1.887 Krankenhäusern in Deutschland 547 in öffentlicher, 607 in freigemeinnütziger und 733 in privater Trägerschaft.
Ein Krankenhaus befindet sich in öffentlicher Trägerschaft, wenn der Betreiber des Krankenhauses die folgende Rechtsform aufweist:
Dies bedeutet, dass entweder der Bund, die Länder oder auch eine kommunale Gebietskörperschaft, wie bspw. eine Gemeinde, eine Stadt, ein Landkreis, ein Bezirk oder ein öffentlicher Zweckverband, als Träger eines Krankenhauses fungieren.
Dabei ist es für die öffentliche Trägerschaft unerheblich in welcher Rechtsform die Trägerschaft im Einzelnen organisiert ist. Auch kann beispielsweise der Träger eines kommunalen Krankenhauses in Form einer GmbH organisiert sein, ohne dass dies an der Einordnung des Trägers als öffentlich etwas ändert.
Im Gegensatz zu den öffentlichen Krankenhausträgern spricht man von freigemeinnützigen Krankenhausträgern, wenn diese einer religiösen, humanitären oder sozialen Vereinigung zuzuordnen sind. Dabei basiert der Krankenhausbetrieb auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und Gemeinnützigkeit und verfolgt keinerlei Gewinnerzielungsabsicht.
Freigemeinnütze Krankenhäuser können beispielswiese von der katholischen oder evangelischen Kirche, dem Deutschen Roten Kreuz, der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt betrieben werden.
Krankenhäuser in privater Trägerschaft werden von einer natürlichen Person, einer juristischen Person des Privatrechts oder von einer (teil-) rechtsfähigen Gesamthandsgemeinschaft des privaten Rechts betrieben. Dabei handeln private Krankenhausträger nach erwerbswirtschaftlichen Grundsätzen und haben somit eine Gewinnerzielungsabsicht. Die Erwirtschaftung von Gewinnen steht bei privaten Krankenhausträgern also im Vordergrund, da das Unternehmen planmäßig danach strebt mehr zu erwirtschaften als es zur Betriebskostendeckung notwendig wäre.
Private Krankenhausträger sind organisiert als
Zur Aufnahme des Krankenhausbetriebs in privater Trägerschaft bedarf es im Gegensatz zur öffentlichen und freigemeinnützigen Trägerschaft nach § 30 GewO einer gewerberechtlichen Konzession zur Aufnahme des Krankenhausbetriebs.
Die Anzahl der Krankenhäuser insgesamt in Deutschland hat sich im Zeitraum von 2000 bis 2021 von 2.242 Krankenhäuser auf 1.887 Krankenhäuser in 2021 reduziert. Auch bei der Verteilung auf die Krankenhausträgerschaft kam es in den letzten 20 Jahren zu einer Umverteilung.
Die Anzahl der Krankenhäuser in privater Trägerschaft ist von 486 im Jahr 2000 auf 733 im Jahr 2000 gestiegen, wohingegen sowohl die Anzahl der Krankenhäuser in öffentlicher wie auch in freigemeinnütziger Trägerschaft zurückgegangen ist.
Quelle: Eigene Darstellung nach Statistisches Bundesamt "Fachserie 12 Reihe 6.1.1 - Grunddaten der Krankenhäuser 2021