E-Health-Gesetz
Das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ soll die Digitalisierung innerhalb des Gesundheitswesens fördern.
Inhalte und Schwerpunkte des Gesetzes:
- Schaffung von Anreizen, um die Nutzung und Einführung medizinischer Anwendungen zu beschleunigen
- Öffnung der Telematikinfrastruktur
- Verbesserung der Interoperabilität der Systeme durch die Erstellung eines Interoperabiltätsverzeichnisses
- Ausbau telemedizinischer Leistungen
Das E-Health-Gesetz und seine Umsetzung im zeitlichen Verlauf
Zeitraum | Geplante Umsetzung |
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bis 2021 | Elektronische Patientenakte und elektronisches Patientenfach |
Juli 2018 | Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Prüfung der Versichertenstammdaten auf der eGK verpflichtet |
Januar 2018 | Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan auf der eGK |
April 2017 | Vergütung von Telemedizinkonsilen bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen |
April 2017 | Förderung von Videosprechstunden für Psychotherapeuten und Ärzte |
Januar 2017 | Förderung des eArztbriefes bis Ende 2017, danach Neuverhandlung |
Oktober 2016 | Versicherte, die drei und mehr auf Kassenrezept verordnete, systematisch wirkende Medikamente dauerhaft gleichzeitig anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan. Ab 2018 auch elektronisch |
Quellen:
www.bundesaerztekammer.de
www.krankenkassenzentrale.de