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Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung bezieht sich auf die medizinische Versorgung und Behandlung von Patienten, die ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dies umfasst Diagn, Therapie und Pflege von Patienten mit akuten und chronischen Erkrankungen sowie Verletzungen.  Die Behandlung kann durch Ärzte, Pflegepersonal und andere Gesundheitsfachkräfte durchgeführt werden und umfasst verschiedene Behandlungsmethoden wie Medikamente, Operationen, Therapie und Rehabilitation. Es kann sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen umfassen.

Stationäre Krankenhausbehandlung

Bei der stationären Krankenhausbehandlung wird zwischen

unterschieden. Diese Behandlungsart wird gemäß § 71 IV SGB V nur dann verordnet, wenn der gewünschte Behandlungserfolg durch die ambulante Versorgung nicht ausreicht.

Vorstationäre Krankenhausbehandlung

Mit der vorstationären Krankenhausbehandlung wird die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung geklärt und falls notwendig vorbereitet. Somit findet eine vorstationäre Krankenhausbehandlung ohne Unterkunft und Verpflegung statt. Sie ist auf höchstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Krankenhausbehandlung begrenzt und kann dabei ebenfalls durch einem niedergelassenen Arzt in einer Klinik oder in der Arztpraxis durchgeführt werden.

Teilstationäre Krankenhausbehandlung

Die teilstationäre Versorgung liegt zwischen einer vollstationäre und einer ambulanten Versorgung. Diese bedarf keiner gezielten Einweisung zur teilstationären Versorgung und ist der vollstationären Krankenhausbehandlung gleichgesetzt. Somit obliegt die Entscheidung, ob ein Patient teilstationär oder vollstationär versorgt werden muss dem aufnehmenden Arzt des Krankenhauses. Die teilstationäre Behandlung erstreckt sich meist auf die typischerweise behandelten Krankheitsbilder wie bspw. Geriatrie, Psychiatrie etc. über einer andauernden Zeitraum. Diese Behandlung bedarf die medizinisch-organisatorische Infrastruktur des Krankenhauses, dabei ist aber dennoch keine ununterbrochenen Anwesenheit des Patienten erforderlich. Die Behandlung kann somit tagsüber oder auch nachts stattfinden, erfordert jedoch eine Einweisung in das Krankenhaus, ohne die keine teilstationäre Versorgung seitens der Klinik durchgeführt werden kann.

Vollstationäre Behandlung

Die vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus sieht zwingend eine Prüfung (Verordnung von Krankenhausbehandlung) durch die zuständige Ärztin oder den zuständigen Arzt des Krankenhauses voraus, jedoch nicht bei einem Notfall, wenn der Patient mit dem Rettungsdienst oder über die Notaufnahme des Krankenhauses eingeliefert wird. Die vollstationäre Behandlung wird schließlich ausgewählt, wenn das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Von dieser Behandlungsform wird gesprochen, wenn der Krankenhausaufenthalt mindestens ein Tag und eine Nacht lang andauert. 

Nachstationäre Krankenhausbehandlung

Die nachstationäre Krankenhausbehandlung wird von zugelassenen Krankenhäusern ohne Unterkunft und ohne Verpflegung durchgeführt. Sie soll dazu beitragen, dass im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung der Behandlungserfolg gesichert wird. Die Dauer von sieben Tage darf nicht überschritten werden. Für die Verordnung der Krankenhausbehandlung ist eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt zuständig. Bei der nachstationären Krankenhausbehandlung bedarf es nur dann einer Aufnahme der Patientinnen oder Patienten in die Klinik, wenn eine Wundversorgung nach der Operation notwendig ist oder der Wundheilungsprozess problematisch verläuft sowie wenn ein enger medizinischer Zusammenhang zwischen Krankenhaus und der Behandlung besteht. 

Das folgende Diagramm veranschaulicht die Anzahl stationärer Behandlungsfälle in Deutschland verteilt auf die jeweiligen Bundesländer im Jahr 2018.

Stationäre Krankenhausbehandlung in Deutschland 2018