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Chronologie des Gesundheitswesens

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Im deutschen Gesundheitswesen kam es schon häufig zu Reformen. Das Hauptziel dabei war in den letzten Jahren vor allem die Eindämmung der Kostenentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es wurden bereits zahlreiche neue Steuerungsinstrumente eingesetzt, um den Wettbewerb im Gesundheitswesen zielgerichtet zu steuern. Daraus resultierten enorme Veränderungen, welche hier erläutert werden.

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EINBLICK IN DAS WHITE PAPER

Chronologischer Verlauf von 2002 bis heute

2002 - Am 23.04.2002 wird das Fallpauschalengesetz (FPK) für ein diagnoseorientiertes Vergütungssystem eingeführt. Das bisherige System aus tagesgleichen Pflegesätzen, Fallpauschalen, Sonderentgelten und Krankenhausbudgets wird mit Einführung des Gesetzes auf eine leistungsorientierte Vergütung umgestellt. Auf Basis der Diagnosis Related Groups (DRG), werden unterschiedliche Diagnosen und Krankheitsarten zu einem Katalog zusammengefasst. Krankenhäuser können ab 2003 auf freiwilliger Basis mit DRG abrechnen, ab dem 01.01.2004 sind sie mit Ausnahme von Psychiatrien dazu verpflichtet.

2003 - Mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wird das Ziel verfolgt, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu senken:

  • Zahlung einer Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal;
  • Verschreibungsfreie Medikamente werden nicht mehr erstattet;
  • Bei erstattungsfähigen Arznei- und Heilmitteln übernehmen Patienten eine Selbstbeteiligung;
  • Entfall der Härtefallklausel (Befreiung einer Zuzahlung für Geringverdiener).

2004 – Es sind alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, das Fallpauschalensystem einzuführen mit Ausnahme von Psychiatrien.  Mit dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) wird die Scharfschaltung der Fallpauschalenfinanzierung beschlossen. Die Krankenhäuser passen sich in fünf Konvergenzschritten (15 % im Jahr 2005, 20 % in den Jahren 2006 – 2008) an.

2005 – Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilten sich bis 2005 die Beiträge der Krankenversicherung. Nun sind die Versicherten im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetz dazu verpflichtet, zusätzlich einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % zu zahlen.

2007 – Am 1.04.2007 tritt die Gesundheitsreform der Großen Koalition in Kraft. Mit ihr kommen Veränderungen in der Finanzierung, der Versorgung und der Steuerung des Gesundheitswesens:

  • Lohnbezogene Beitragssätze werden von den Krankenkassen erhöht;
  • Die lohnbezogenen Beiträge und der Zuschuss aus Steuermitteln werden über die Gesundheitsfonds an die Krankenkassen verteilt;
  • Dazu kommt der individuell festgelegte Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen von ihren Versicherten erheben können;
  • Anstatt der Begrenzung der Ärztevergütung auf ein Gesamtbudget, wird die Vergütung auf die Fallpauschalen umgestellt (je Leistung, Krankheit oder Patient);
  • Eine Behandlung sollte grundsätzlich eher ambulant anstatt stationär erfolgen;
  • Die Bürger sind dazu verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Somit müssen auch private Krankenversicherungen einen einheitlichen Basistarif mit einem Mindestmaß an Leistungen anbieten.

2007 - ...