Datensatz - §21
Der §21- Datensatz beschreibt ein standardisiertes Datenformat, das nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG von den Krankenhäusern an das InEK zu übermitteln ist. Mit diesem Datensatz sind die Leistungsdaten (DRG-Daten) jedes einzelnen Krankenhauses zu einem gewissen Stichtag (31.03.) an das Datenportal der InEK zu übermitteln. Das Ziel der Datensammlung ist die Pflege und Weiterentwicklung des DRG-Systems.
Die kommunizierten Daten enthalten u.a. folgende Informationen:
- Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Behandlungsfällen. Dabei werden die an der Patientenbehandlung beteiligten Fachabteilungen, Haupt- und Nebendiagnosen, angewendete Prozeduren (operativ; nicht operativ), abgerechnete Entgelte sowie Verlegungs- und Entlassgrund genannt.
- Angaben zu soziodemografischem Hintergrund der Patienten, wie Geschlecht, Alter und Wohnort.
- Krankenhausbezogene Strukturmerkmale, wie das Institutskennzeichen oder die Bettenkapazität.
Weitere Infos finden Sie in der Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21.