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aG-DRG-System

aG-DRG-System

Das Patientenklassifikationssystem DRG-System regelt die Vergütung der Betriebskosten in Krankenhäusern. Ab dem Jahr 2020 wurden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und parallel zu den DRG-Fallpauschalen über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert. Daher wird das G-DRG System von nun an als aG-DRG bezeichnet ("a" für ausgegliedert).

Warum war diese Herauslösung notwendig?

Die Ausgestaltung des neuen Finanzierungsrahmens ab 2020 war durch die gesetzlichen Änderungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) notwendig geworden und stellt die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit seiner Einführung dar. Nach schwierigen Verhandlungen wurden der Fallpauschalen-Katalog und erstmalig der Pflegeerlöskatalog für das Jahr 2020 sowie die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen vereinbart.

Was hat sich verändert?

  • Höhe der Bewertungsrelation (d.h. das Relativgewicht) ist je aG-DRG deutlich reduziert
  • 1.292 DRG-Fallpauschalen (- 26) und 218 Zusatzentgelte (+ 4)
  • für jedes Krankenhaus wird individuelles Pflegebudget vereinbart (nach dem Selbstkostendeckungsprinzip), welches durch Pflegekostenerlöse je G-DRG im Laufe des Jahres abgerufen wird
  • zusätzliche Spalte, in der die tagesbezogenen Bewertungsrelationen des Pflegeerlöskatalogs ausgewiesen sind

Laden Sie sich hier die aG-DRG-Version 2020 herunter.