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Ambulant spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

 

Liebe Leserinnen und Leser,

mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen grundlegende Informationen rund um den im Jahr 2012 neu gefassten §116b SGB V, zur sogenannten ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, aus Sicht eines Krankenhausmanagements, kurz und prägnant aufbereitet, aufzeigen.

Die ASV umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Erkrankungen. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden. Explizites Ziel des Gesetzgebers ist es, damit einen sektorenverbindenden Versorgungsbereich einführen zu wollen. 

Nach dem Gesetz ist eine ASV grundsätzlich möglich für Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen die besondere Krankheitsverläufe ausweisen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit geringen Fallzahlen sowie für hochspezialisierte Leistungen.

Bislang liegen erkrankungsspezifische ASV-Anforderungen für folgende Leistungsbereiche vor:

  • ausgewählte seltene Lebererkrankungen & gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle
  • gynäkologische Tumore & Hauttumore
  • Marfan-Syndrom & Morbus Wilson
  • Mukoviszidose & pulmonale Hypertonie
  • rheumatologische Erkrankungen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen
  • urologische Tumore & Tuberkulose und atypische Mykobakteriose

Dem G-BA wird hierbei die Richtlinienkompetenz der eingeschlossenen Erkrankungen und Krankheitsverläufe, sowie die Definition von Qualitätserfordernissen zur Leistungserbringung eingeräumt. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass auf eine Bedarfsplanung & Mengensteuerung verzichtet wird!

Grundsätzlich ist daher aus Sicht eines Krankenhausmanagements, der Ansatz einer Etablierung der ambulanten Versorgung speziell in dieser Hinsicht, uneingeschränkt zu unterstützen.

Die Ausgliederung aus der KV-Gesamtvergütung, der vorläufige Verzicht auf eine Budgetierung und eine Bedarfsplanung, sowie die geplante fallpauschalierte Abrechnung, bietet die Voraussetzungen für eine flexible & innovative Ausgestaltung der Leistungsangebote, die zudem eine passende Schnittstelle zum stationären Sektor bietet. Eine Einbindung von niedergelassenen Ärzte ist dabei zwingend zu berücksichtigen, um eine medizinische Ausgrenzung zu vermeiden. 

Unter dem Aspekt des herausfordernden demographischen Wandels, dem akuten Fachkräftemangel, sowie der teilweise unzureichenden Auslastung kapitalintensiver med. Großgeräte, auch aufgrund von Doppelvorhaltungen, sind Investitionen in diesem Bereich aus unserer Sicht zu empfehlen. Gleichzeitig bietet die ASV eine sehr gute Voraussetzungen für eine vertikale Ergänzung des medizinischen Leistungsspektrums.

Noch weitere Fragen? - Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf unter info@bindoc.de 

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