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Aufnahmeart

Aufnahmeart

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Aufnahmearten: vollstationär, teilstationär und ambulant.

Eine vollstationäre Aufnahme umfasst einen Krankenhausaufenthalt von mindestens einem Tag und einer Nacht, wobei der Patient als stationär eingestufte Leistungen erhält. Er ist damit in das Organisationssystem des Krankenhauses eingebunden. 

Eine teilstationäre Aufnahme bedeutet meist, dass der Patient entweder nur tagsüber oder nachts in der Klinik ist. Dieses Konzept eignet sich nur für bestimmte Patientengruppen einiger Fachbereiche, wie beispielsweise der Psychiatrie oder der Geriatrie. Bei einer Aufnahme in diese Tages-bzw. Nachtkliniken wird ebenfalls die Infrastruktur des Krankenhauses ausgenutzt. 

Die Definition einer ambulanten Aufnahme ist, dass weder die Nacht vor noch die Nacht nach einer Behandlung im Krankenhaus in der Klinik verbracht wird. Hierbei handelt es sich also um das Gegenteil zur vollstationären Behandlung, die Abgrenzung zur teilstationären Aufnahme ist unscharf.