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Arzneimittel

Arzneimittel

Stoffe, welche zur Linderung von Krankheiten oder zur Vorbeugung dieser dienen, nennt man Arzneimittel. Der Begriff eines Arzneimittel schließt alle Medikamente ein. Jedoch geht dieser über den Begriff eines Medikamentes hinaus. So sind beispielsweise Kontrastmittel oder Blutpräparate zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Im Arzneimittelgesetz wird die gesetzliche Definition von Arzneimitteln festgelegt.

Einteilung von Arzneimittel

Arzneimittel lassen sich je nach Einsatzgebiet in Diagnostika und Therapeutika einteilen. Zudem lassen sich Arzneimittel nach §2 Arzneimittelgesetz bzgl. ihrer Bestimmung unterteilen in:

  • Präsentationsarzneimittel zur Anwendung im/am menschlichen oder tierischen Körper. Diese sind als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung/Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt.
  • Funktionsarzneimittel korrigieren/beeinflussen physiologische Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung.
  • Diagnostika dienen der Erstellung einer medizinische Diagnose.

Eine weitere Möglichkeit für die Einteilung von Arzneimittel besteht in der Betrachtung der Abgabemodalitäten. So gibt es:

  • Freiverkäufliche Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Arzneimittel müssen geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden. Die Zulassung gilt für fünf Jahre und muss bei Änderungen auch früher beim BfArM geprüft werden.